Vermummung verboten
Im Faschingskostüm zu Kaufland? Was Kunden in der Narrenzeit wissen müssen
VonJuliane Reyleschließen
Die fünfte Jahreszeit geht auch an Kaufland nicht vorüber, doch neben Leckereien für die Faschingsparty müssen kostümierte Kunden noch auf etwas ganz anderes achten.
Zur Faschings- und Karnevalszeit gehören bunte Kostüme, Masken und Verkleidungen einfach dazu. Doch wer im Faschingskostüm bei Kaufland einkaufen möchte, sollte vorsichtig sein. Denn unter bestimmten Umständen kann ein Vermummungsverbot im Supermarkt gelten – mit möglichen Konsequenzen für kostümierte Kunden.
Darf an Fasching bei Kaufland mit Kostüm eingekauft werden?
Grundsätzlich ist es nicht verboten, verkleidet einen Supermarkt wie Kaufland zu betreten. Egal ob man als Cowboy, Polizist, Prinzessin oder Pommes-Tüte geht, der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt. Aber Achtung: Problematisch wird es dann, wenn das Kostüm an Fasching das Gesicht ganz oder teilweise verdeckt. Dazu zählen zum Beispiel:
- Vollmasken
- Gesichtsbedeckende Helme
- Starke Schminke, die eine Identifizierung unmöglich macht
In solchen Fällen kann das Hausrecht von Kaufland greifen und den Zutritt zur Filiale verwehren. Aber keine Sorge, woanders werden Kostüme gerne gesehen. echo24 sucht etwa die schönsten Fotos vom Fasching und jeder kann mitmachen.
Vermummungsverbot im Supermarkt – was bedeutet das für Kaufland?
Ein allgemeines gesetzliches Vermummungsverbot gilt in Deutschland vor allem bei Demonstrationen. In Supermärkten wie Kaufland basiert ein mögliches Verbot jedoch auf dem privaten Hausrecht.
Das bedeutet: Kaufland darf selbst festlegen, unter welchen Bedingungen Kunden das Geschäft betreten dürfen – die Regelung kann also von Filiale zu Filiale unterschiedlich ausfallen.
Viele Handelsketten untersagen Gesichtsbedeckungen aus Sicherheitsgründen, etwa zur:
- Diebstahlprävention
- besseren Videoüberwachung
- Identifizierung bei Zwischenfällen
Es gibt aber auch Faschingskostüme, die grundsätzlich verboten sind und zu Konsequenzen an Karneval und Co. führen. Auch ohne Kostüm kann der Einkauf aber Faschings-Flair haben, denn Berliner, Fastnachtsküchle und zahlreiche Süßigkeiten ganz getreu dem Motto der fünften Jahreszeit bringen Kunden in Faschings-Stimmung. Der ein oder andere Supermarkt spielt sogar Faschingsmusik über die Lautsprecher.
Was droht Supermarkt-Kunden bei Verstoß?
Wer trotz Aufforderung mit Maske oder Vollkostüm bei Kaufland oder dem entsprechenden Supermarkt oder Discounter bleibt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Hausverweis durch das Personal
- Einkaufsverbot für den aktuellen Besuch
- Im Extremfall ein Hausverbot
- Bei Weigerung: Einschaltung der Polizei wegen Hausfriedensbruchs
Ein Bußgeld wegen „Vermummung“ allein ist im Supermarkt allerdings nicht üblich, solange keine weiteren Verstöße vorliegen.
Wer an Fasching auf Nummer sicher gehen will, sollte beim Einkaufen:
- Masken vor dem Betreten abnehmen
- Gesicht frei sichtbar lassen
- Auf Waffenattrappen (wie etwa Spielzeugpistolen) verzichten
- Anweisungen des Personals folgen
Im Faschingskostüm zu Kaufland zu gehen, ist also erlaubt, solange das Gesicht erkennbar bleibt. Eine vollständige Vermummung kann jedoch Konsequenzen haben. Wer Ärger vermeiden möchte, sollte beim Einkaufen auf Masken verzichten – oder das Kostüm erst nach dem Einkaufen anziehen.
