Keine Narrenfreiheit
Verbotene Faschingskostüme? Für diese Verkleidungen droht ein Bußgeld
VonJosefine Lenzschließen
Verkleiden an Fasching ist Pflicht. Doch bei der Wahl des richtigen Kostüms gilt keine Narrenfreiheit. Denn er zur falschen Verkleidung greift, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Fasching steht vor der Tür. In der Region Heilbronn beginnen die ersten Umzüge, die Hochzeit der Narren wird aber erst Anfang März losgehen. So fällt der Rosenmontag dieses Jahr auf den 3. März 2025. Wie das Wetter wird, lässt sich noch nicht unter Garantie vorhersagen, auch wenn der 100-jährige Wetterkalender bereits windige und kalte Faschingstage prognostiziert.
Ob kalte Tage oder nicht, es sollte immer wohlüberlegt sein, welches Kostüm für Fasching gewählt wird. Denn unter Umständen kann ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro drohen!
Verbotene Faschingskostüme: Bei diesen Verkleidungen droht ein hohes Bußgeld
Nicht jedes Faschingskostüm ist harmlos. Während manche Verkleidungen einfach geschmacklos oder unangebracht sind, gibt es einige, die gesetzlich verboten sind. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe. Besonders heikel sind Kostüme, die täuschend echt aussehen oder verfassungswidrige Symbole enthalten. Damit der Faschingsspaß nicht im Bußgeldbescheid endet, sollten sich Feiernde genau informieren, welche Verkleidungen problematisch sein können.
Verbotene Faschingskleidung: Bußgeld droht bei Polizei-Kostüm
Faschingskostüme, die Polizeiuniformen, Feuerwehrkleidung oder andere hoheitliche Dienstbekleidungen nachahmen, sind besonders problematisch. Wer sich in einer echten oder täuschend echten Polizeiuniform verkleidet, kann wegen Amtsanmaßung belangt werden. In Deutschland ist es verboten, sich als Amtsträger auszugeben oder durch Kleidung den Anschein zu erwecken, eine offizielle Funktion auszuüben. So können Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren drohen.
Besonders heikel wird es, wenn die Verkleidung mit realistisch aussehenden Waffen kombiniert wird. Selbst Spielzeugwaffen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen, sind in der Öffentlichkeit verboten. Es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Absolute Tabu-Kostüme: Diese Faschingsverkleidungen werden teuer
Ein absolutes Tabu sind Kostüme, die Hakenkreuze, SS-Runen oder andere verfassungswidrige Symbole enthalten. Das öffentliche Zeigen solcher Zeichen verboten. Wer mit einem solchen Kostüm in der Öffentlichkeit erwischt wird, muss mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Auch eine Anzeige wegen Volksverhetzung ist möglich.
Ebenfalls verboten sind Kostüme, die den Ku-Klux-Klan oder andere extremistische Gruppen verherrlichen. Das Tragen einer weißen Kapuze oder eines Klan-ähnlichen Outfits kann als Aufruf zur Gewalt oder Verbreitung extremistischer Ideologien gewertet werden.
Auch Kostüme, die kulturelle Gruppen diffamieren oder rassistische Stereotypen bedienen, können problematisch sein. Wer sich bewusst in einer anstößigen oder diskriminierenden Verkleidung zeigt, riskiert nicht nur einen Shitstorm, sondern kann auch wegen Beleidigung oder Volksverhetzung belangt werden.
Fasching im Straßenverkehr: Diese Regeln müssen beachtet werden
Nicht nur auf Straßenumzügen oder in Kneipen gibt es Vorschriften zu Faschingskostümen – auch Autofahrer sollten bei ihrer Verkleidung vorsichtig sein. Wer kostümiert hinter dem Steuer sitzt, muss darauf achten, dass die Sicherheit im Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird. Masken, übergroße Hüte oder Kapuzen können die Sicht einschränken und sind damit eine Gefahr im Straßenverkehr. Auch Ohren müssen frei bleiben, damit Verkehrsgeräusche wahrgenommen werden können. Wer mit einer zu starken Gesichtsbedeckung fährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro.
In Deutschland gilt ein Vermummungsverbot für Autofahrer. Das bedeutet, dass das Gesicht des Fahrers jederzeit erkennbar bleiben muss. Wer mit einer Maske, einer Clownsnase oder einem anderen Accessoire fährt, das das Gesicht bedeckt, kann belangt werden. Die Polizei kann in solchen Fällen nicht nur Bußgelder verhängen, sondern im schlimmsten Fall sogar das Weiterfahren untersagen.
Auch zu große oder unpraktische Schuhe können eine Gefahr darstellen. Wer etwa mit Clownsschuhen, Flip-Flops oder High Heels fährt und dadurch nicht richtig bremsen kann, riskiert ein Bußgeld und im schlimmsten Fall eine Mitschuld bei einem Unfall.
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