Urlaub 2024
Arbeitgeber fordert, Jahresurlaub zu planen? Diese Rechte und Pflichten gelten bei der Urlaubsplanung
- VonAnna-Lena Kiegerlschließen
Viele Arbeitgeber fordern eine Urlaubsplanung bereits zu Beginn des Jahres. Doch welche Rechte haben Arbeitnehmer? Ein Experte klärt auf.
Frankfurt – Die Vorfreude auf den Urlaub teilen vermutlich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dabei muss dieser erstmal geplant werden. Und da stellen sich so einige Fragen. Wer eine neue Arbeitsstelle begonnen hat, könnte sich beispielsweise unsicher sein, ob in der Probezeit Urlaub möglich ist.
Zunächst muss am Anfang des Jahres die Urlaubsplanung stehen. Kann der Arbeitgeber verlangen, bereits zu Beginn des Jahres den gesamten Urlaub zu verplanen? Wir klären über die Regeln und Pflichten bei der Urlaubsplanung auf.
Urlaubsplanung zu Beginn des Jahres: Arbeitgeber kann Vorgaben machen
Grundsätzlich haben in Deutschland alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Jürgen Markowski. Der Arbeitgeber kann durchaus darauf bestehen, dass Urlaubswünsche frühzeitig eingeplant werden. „Diese Pflicht kann aber nicht den gesamten Jahresurlaub erfassen“, so der Fachmann.
Denn eine gewisse Zahl an Urlaubstagen muss für unvorhersehbare Fälle freigehalten werden können. Dieser Wert ist jedoch nicht genau geregelt, fügt Markowski hinzu: „Wie viel das sein darf, hängt von den Umständen und den betrieblichen Anforderungen ab.“
Dabei kann man sich auch an der Rechtssprechung zu Betriebsferien orientieren. Laut einer Grundsatzentscheidung durch das Bundesarbeitsgericht (Az.: 1 ABR 79/79) ist es angemessen, 60 Prozent des Urlaubsanspruchs für vom Arbeitgeber festgelegte Betriebsferien zu verwenden. Doch auch hier sind Ausnahmen möglich. „In Betrieben, in denen es wichtig ist, dass der Jahresurlaub frühzeitig verplant wird, kann mit Zustimmung des Betriebsrats auch gefordert werden, dass der gesamte Jahresurlaub verplant wird“, so der Fachanwalt.
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Arbeitgeber muss Wünschen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin in der Regel nachkommen
Laut Verdi Frankfurt am Main muss der Arbeitgeber übrigens beim Urlaubsantrag dem Wunsch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin in der Regel nachkommen. Ausnahmen hiervon sind wesentliche betriebliche Erfordernisse, die dem entgegenstehen. Dennoch muss klar sein, dass auch Urlaubswünsche der Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall muss also abgewogen werden.
Eine Möglichkeit, um aus den verfügbaren Urlaubstagen möglichst viel herauszuschlagen, sind Brückentage. Wann es sich 2024 am meisten lohnt, Urlaub zu nehmen, erfahren Sie hier.
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