Drei Chargen betroffen

Rückruf trifft „Ritter Sport“-Schokolade – innere Blutungen drohen

  • VonMichel Guddat
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Rückrufe machen auch vor Schokolade keinen Halt. Nun ist eine beliebte Sorte der „Ritter Sport“-Schokolade betroffen. Diese birgt gesundheitliche Risiken.

Kassel – Schokolade ist viel gefragt, sei es als Stimmungsaufheller, als Belohnung oder als Snack für zwischendurch. Manche mögen sie gerne knusprig, andere bevorzugen sie zart schmelzend. Besonders beliebt ist die Marke „Ritter Sport“ bei Schokoladenliebhabern. Stets präsentiert die Marke neue Varianten ihrer Produkte. Doch bei einer Sorte sollte man nun besonders aufmerksam sein. Einige Varianten können gesundheitliche Risiken bergen.

HerstellerAlfred Ritter GmbH
ProduktRitter Sport Gefüllte Vollmilchschokolade - Joghurt
Betroffenes MHD03.02.2025
Verpackungseinheit100 g

Kunststoffteile in einzelnen Tafeln: Vor dem Verzehr einer „Ritter Sport“-Schokolade wird gewarnt

Die Alfred Ritter GmbH hat über einen Rückruf informiert, betreffend des Produkts „Ritter Sport Gefüllte Vollmilchschokolade“ in der Variante „Joghurt“, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seiner Homepage lebensmittelwarnung.de berichtet. Laut Angaben des Unternehmens könnten einzelne Tafeln Kunststoffteile enthalten. Aus diesem Grund sollten Verbraucher die betroffene Schokolade meiden.

Fremdkörper wie Kunststoffsplitter, Glasscherben oder metallische Teile können im Mund- und Rachenraum zu gefährlichen Verletzungen führen. Oftmals sind innere Verletzungen oder Blutungen die Folge. Zuletzt wurde ein Wurstprodukt bei Kaufland zurückgerufen, da es Fremdkörper enthielt, die beim Verzehr für Lebensgefahr sorgen können.

Drei Chargen der „Ritter Sport Joghurt“ sind betroffen

Vor dem Verzehr wird für drei Chargen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 03.02.2025 gewarnt. Kunden, die dieses betroffene Produkt erworben haben, sollten es nicht verzehren und stattdessen im Handel zurückgeben.

Die beliebte „Ritter Sport“- Schokolade ist von einem Rückruf betroffen.

Rückrufe von Süßigkeiten sind keine ungewöhnliche Erscheinung. Erst kürzlich wurde ein bundesweiter Rückruf von Süßigkeiten veranlasst, da nach dem Verzehr eine mögliche erbgutschädigende Wirkung festgestellt wurde. Im vergangenen Jahr waren beliebte Desserts von einem Rückruf betroffen, da Salmonellen-Gefahr bestand.

Rubriklistenbild: © Christoph Hardt/Panama Pictures/Imago