Rente von Bauern

Alterssicherung auf dem Hof: Welche Rentenansprüche haben Landwirte?

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Ist es möglich, im fortgeschrittenen Alter mit der Rente allein aus der Landwirtschaft über die Runden zu kommen? Die Zukunftsaussichten sehen düster aus.

Bremen – Die romantische Vorstellung von bäuerlicher Landwirtschaft und ländlicher Idylle entspricht nicht unbedingt der Realität. Die jüngsten Bauernproteste verdeutlichen, wie bedroht die Zukunft der Landwirtschaft ist.

Alterssicherung von Bauern: Welche Ansprüche haben Landwirte bei der Rente?

Hauptgrund dafür ist der wachsende ökonomische Druck, der den Menschen in der Landwirtschaft zusetzt. Aufgrund der Sparmaßnahmen der Bundesregierung im Agrarsektor gehen die Bauern seit Wochen auf die Barrikaden. Mit Verkehrsbehinderungen war zuletzt auch an Autobahnzufahrten in Oldenburg und Bremen zu rechnen. Und die wenigsten Bauern können allein vom Ertrag traditioneller Landwirtschaft ein sorgenfreies Leben im Alter führen.

Was die Altersvorsorge für die Landwirte mit der Hofabgabe zu tun hat

In Deutschland steht jedem Bürger, der ab dem Jahr 1964 geboren wurde, das Recht zu, mit 67 Jahren in Rente zu gehen. Bei den Personen älteren Jahrgangs wird laut der Deutschen Rentenversicherung „das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben“. Auch Landwirte sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. Allerdings obliegt die Rentenregelung nicht der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Die vollständige Alterssicherung allein durch den Bauernhof ist kaum möglich.

Gemäß einem Bericht des NDR hat die Fachanwältin für Agrarrecht und Erbrecht, Jutta Sieverdingbeck-Lewers, sich neun Jahre lang mit mehreren Landwirten gegen eine Klausel in der Rentenregelung für Landwirte gewehrt. Und Recht bekommen: 2018 wurde die sogenannte Hofabgabe vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.

Die Höhe der Rente wird davon beeinflusst, ob und wie lange Landwirte Beiträge in diese spezielle Kasse eingezahlt haben. Bis vor einigen Jahren hatten Bauern zusätzlich mit den Herausforderungen der Hofabgabeklausel zu kämpfen. Die Rente an Bauern wurde nämlich nur gewährt, wenn der Hof verkauft oder mindestens neun Jahre lang verpachtet oder stillgelegt wurde.

Keine normale Rente: Landwirte haben ein völlig anderes Rentensystem

Das Rentensystem in der Landwirtschaft weicht enorm von dem Modell ab, was den meisten Menschen geläufig ist. Die Bemessung des normalen Rentenbeitrags, wird anhand des Einkommens durchgeführt, während Landwirte einen Einheitsbeitrag in die Rentenkasse einzahlen. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung (SVLFG) setzt sich allerdings nicht das Ziel der vollumfänglichen Alterssicherung wie bei der gesetzlichen Rente.

Vielmehr wird eine Alterskasse als zusätzliche Stütze der Altersvorsorge angestrebt, weshalb hier von einer Teilabsicherung gesprochen wird. Gemäß SVLFG erhalten Bauern, ohne besondere Umstände zu berücksichtigen, nach 30 Beitragsjahren eine Bruttorente von monatlich 520,59 Euro. Dagegen beträgt die Bruttorente mitarbeitender Familienangehöriger 260,61 Euro (Stand: 1. Juli 2023).

Meistern die Landwirte im fortgeschrittenen Alter ihre finanzielle Situation trotz Mini-Rente?

Die Anwältin Sieverdingbeck-Lewers schätzt auf Anfrage von IPPEN.MEDIA ein, dass „es voraussichtlich schwer sein wird, ausschließlich durch Landwirtschaft genug zu verdienen, um neben den Beiträgen für die Alterskasse auch noch Geld zu sparen, es sei denn, man ist auch in anderen Bereichen tätig“.

Eine vollständige Finanzierung der Altersvorsorge über landwirtschaftliche Betriebe ist kaum möglich. Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft benötigen Landwirte im Alter zusätzliche Unterstützung, beispielsweise durch Altenteilsleistungen, Pachteinnahmen oder private Vorsorge. Für Landwirten mit geringerem Einkommen gewährt das Amt einen Beitragszuschuss, der bis zu 286 Euro pro Monat beträgt (Stand: 2023). Dennoch könnte auch dieser Zuschuss allein möglicherweise nicht ausreichen. Bereits Anfang des Jahres mussten Bauern wegen den starken Regenfällen um ihre Ernte bangen. (cg)

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Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand/picture alliance/dpa

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